AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Anwendungsbereich

Isabelle Bögli organisiert und leitet Wanderungen, Exkursionen und Veranstaltungen. Diese werden nachfolgend mit dem Begriff „Touren“ zusammengefasst.

Anmeldung / Vertragsabschluss

Die Anmeldung kann per Email oder Telefon erfolgen.

Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (nachfolgend Teilnehmer genannt) von Isabelle Bögli (nachfolgend Veranstalterin genannt) eine schriftliche Bestätigung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich. Damit werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin.

Teilnahmevoraussetzung

Für sämtliche Touren sind eine gute Gesundheit und eine entsprechende Ausrüstung erforderlich. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die konditionellen und technischen Anforderungen gemäss entsprechender Ausschreibung zu erfüllen. Sollte der Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Veranstalterin diesen vor oder während der Tour ausschliessen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

Gruppen

Teilnahme an den Gruppenangeboten fordert von jedem Teilnehmer Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb des Anforderungsprofils einer Tour. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmende, die sich nicht in die Gruppe einfügen können, ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Tour auszuschliessen.

Leistungen

Die im Preis enthaltenen Leistungen variieren je nach Angebot und sind der jeweiligen Tourenausschreibung zu entnehmen.

Programmänderungen

Die Touren finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Wetterverhältnisse oder die Verfassung der Teilnehmer können zu kurzfristigen Programm-, Gebiets- oder Routenänderungen führen. Der Teilnehmer akzeptiert diesbezügliche Änderungen der Veranstalterin. Allfällige Mehrkosten für Reise und Unterkunft gehen dabei zu Lasten des Teilnehmers.

Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird die Zahlung gemäss den Angaben auf der Rechnung fällig.

Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann die Veranstalterin den Vertrag auflösen und Rücktrittskosten gemäss Rubrik „Absage durch den Teilnehmer“ verlangen.

Absage durch den Teilnehmer

Annulliert der Teilnehmer die Buchung vor Beginn der Tour, fallen nebst der Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- folgende Kosten an:

30 bis 21 Tage vor Beginn : 30% des Rechnungsbetrags.

20 bis 11 Tage vor Beginn : 50% des Rechnungsbetrags.

10 bis 0 Tage vor Beginn : 100% des Rechnungsbetrags.

Bricht ein Teilnehmer eine Tour frühzeitig ab oder tritt er diese nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Absage durch den Veranstalter

In Ausnahmesituationen (z.B. grosse Lawinengefahr, Unwetter, Erkrankung usw.) kann die Veranstalterin Touren kurzfristig annullieren. Bereits einbezahlte Beträge werden vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei vorzeitigem Tourenabbruch durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Versicherung

Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, und Diebstahlversicherung sind Sache des Teilnehmers. Eine REGA Gönnerschaft sowie der Abschluss einer Annullationskostenversicherung werden empfohlen.

Haftung

Die qualifizierte Tourenleitung bietet dem Teilnehmer grösstmögliche Sicherheit. Die besonderen Gefahren in der freien Natur und in den Bergen lassen jedoch ein Restrisiko nicht ausschliessen. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diese Gefahren ausdrücklich. Die Haftung der Veranstalterin ist für leichte Fahrlässigkeit, Verschulden der Teilnehmer, Drittverschulden und höhere Gewalt ausgeschlossen.

Die Veranstalterin haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem und gemietetem Material.

Datenschutz

Die Veranstalterin verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand des eigenen Newsletters. Die Daten werden nicht weitergeben.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Muri AG.

Mühlau, der 2.1.2020